Revier Schwechatbach
Revierbeschreibung:
Kaum ein Fließgewässer ist so vielfältig zu befischen wie die Schwechat in diesem Abschnitt. Weist sie am oberen Revierende noch Züge eines Forellenflusses auf, ist der Mündungsbereich der Schwechat in die Donau mit seinen Auwäldern von gänzlich anderem Charakter. So vielfältig wie die Landschaft ist auch die Befischbarkeit. Vom gemütlichen Karpfenfischen bis zum Forellenangeln können hier alle Facetten der Angelfischerei ausgeübt werden. Limitierte Lizenzanzahl.
Reviergrenzen:
Schwechat (auch Mühlbach, Mitterbach, Schwechatbach, Neubach, Frauenbach u. Ziegelwasser genannt): beginnend von der Kanzelmühle (Kanzelhof) in Lanzendorf, flußabwärts bis zur Mündung in die Donau.
Kalter Gang: von der Zwölfaxinger Brücke flußabwärts bis zur Mündung in die Schwechat.
Liesing: beginnend vom Eintritt nach Niederösterreich zwischen Kledering und Rannersdorf bis zur Mündung in die Schwechat (samt allen Zurinnen, Werkskanälen, Altarmen und Ausständen im Bereich der genannten Gewässerstrecken).
Das Fischen im Schloßteich ist verboten!
Nationalparkschongebiet: Von der Befischung ausgenommen ist das linke Ufer der Schwechat von der Zainethbrücke (Mannswörth) flussabwärts bis zur Mündung in die Donau.
Vorkommende Fischarten:
Barbe, Karpfen, Hecht, Regenbogenforelle, Aitel, Wels, Zander Bachforelle, Barsch, Brachse, Laube, Nase, Rotauge, Rutte, Schied, Schleie, diverse Weissfischarten.
Fischereiordnung:
Schwechatbach
Revierkarte:
https://www.google.com/maps/d/edit?mid=1DkjfYQi_4mtMJeAbPuYffKNAG2cuFiV7&usp=sharing
Preise:
Jahreslizenz:
Erwachsene: 161,00 €
Jugendliche: 80,00 €
Alle Preisangaben in Euro, inklusive aller Abgaben und Steuern. Voraussetzung für die Ausgabe einer Karte ist eine gültige amtliche Fischerkarte für das betreffende Bundesland. Amtliche Fischergastkarten für Wien und Niederösterreich können in Verbindung mit einer Tageskarte auch im Verbandssekretariat gelöst werden. Alle Angaben ohne Gewähr. Allfällige Änderungen und Fehler vorbehalten!